kosten
Die Psychotherapiekosten werden von privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und der Heilfürsorge in der Regel übernommen, da ich über die Approbation als psychologische Psychotherapeutin in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verfüge.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP).
Privat
Krankenversichert
In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von privaten Krankenkassen übernommen. Bei Privatversicherten fallen die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen jedoch sehr unterschiedlich aus. Einige Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) gemäß der neuen, seit Juli 2024 gültigen Abrechnungsempfehlung.
.
Gesetzlich
Krankenversichert
Die Kosten für Psychotherapie werden - für gesetzlich Krankenversicherte - nur von psychologischen Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung ("Kassensitz") übernommen. Da ich in freier Niederlassung arbeite (Privatpraxis), ist es in meiner Praxis nicht möglich, regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Über das "Kostenerstattungsverfahren" können gesetzlich Versicherte unter Umständen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet bekommen
Wieso keine Kassenzulassung?
Die Anzahl der Kassenzulassungen ist in Deutschland stark begrenzt. Dadurch ist es für approbierte psychologische Psychotherapeut*innen sehr schwierig, an eine Kassenzulassung zu kommen. Zudem ist der Kauf einer Kassenzulassung mit vielen Regularien und enormen Kosten verbunden.
Daher entscheiden sich - genau wie auch ich - viele psychologische Psychotherapeut*innen in freier Niederlassung zu arbeiten und eine Privatpraxis zu eröffnen.
Beihilfeberechtigt
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Der Anteil der Kostenübernahme durch die Beihilfe ist individuell. Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse, wie hoch der Anteil bei Ihnen ausfällt.
Die anteiligen Kosten für die Sprechstunden (3 Sitzungen), die Probatorik (5 Sitzungen) und die Kurzzeittherapie (24 Sitzungen), werden gemäß den neuen, seit Juli 2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen, von den Beihilfestellen übernommen. Für eine Langzeittherapie muss ein Antrag bei Ihrer Beihilfestelle gestellt- und von mir ein anonymisierter Bericht an den Gutachter verfasst werden werden.
Den von Ihnen und mir auszufüllenden Antrag, sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle. Hat die Beihilfe Ihren Antrag auf Psychotherapie, bzw. der Gutachter den Bericht bewilligt, übernimmt die Beihilfe auch die Kosten für eine Langzeittherapie. Meiner Erfahrung nach trifft dies in den allermeisten Fällen zu.
Bei Fragen zu den formellen Angelegenheiten unterstütze ich Sie gern.
Selbstzahler*in
Die Kosten von Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
In bestimmten Fällen, kann es auch sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Da eine diagnostizierte psychische Erkrankung einer Verbeamtung im Wege stehen kann, entscheiden sich beispielsweise Lehramtsstudent*innen oder (noch) nicht verbeamtete Lehrer*Innen immer häufiger dafür, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Mein Stundensatz richtet sich auch in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
_____________________________________________________________________________________________
Tragen Sie die Kosten selbst, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Bundeswehr (Heilfürsorge)
Ich bin berechtigt Psychotherapie über die Heilfürsorge abzurechnen. Hierzu lassen Sie sich, wenn Sie bei der Bundeswehr sind, von Ihrem Sanitätsoffizier (Truppenarzt) eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen, auf welcher ich als behandelnde Psychotherapeutin ausgewiesen bin. Bringen Sie diese in jedem Fall zum Erstgespräch mit.
Die Kosten für die ersten 5 Stunden, die sogenannte „Probatorik“ werden dann von der Heilfürsorge übernommen. Entscheiden wir uns am Ende der Probatorik für eine Zusammenarbeit, verfasse ich einen kurzen Befundbericht für Ihre/n Sanitätsoffizier*in (Truppenärzt*in). In der Regel werden dann 25 Sitzungen Kurzzeittherapie bewilligt.